Elektro- und Lackieranlagen Systemtechnik · Am Markt 29 · 06766 Bitterfeld-Wolfen Störung, auch außerhalb der Geschäftszeiten: +49 172 2312384

01 · Unternehmen

Elektrotechnik und Brennertechnik für Lackieranlagen und Trockner.

Wir sind ein Unternehmen des Elektrotechniker-Handwerks und haben uns auf den Bereich Oberflächentechnik – Lackieranlagen/Trockner – spezialisiert.

Unsere Kompetenz in den grundlegenden Bereichen Elektrotechnik und Wärmeerzeugung/Brenner ermöglicht es uns, professionell und fachgerecht für Sie tätig zu sein.

Fragen Sie uns – Büro Bitterfeld-Wolfen +49 3494 6579391 info@elstec.de
Datenblatt ELSTEC GmbH
Gewerk
Elektrotechniker-Handwerk, eingetragener Elektro-Installateur
Zertifizierung
DVGW-Zertifizierung nach G676 DVGW-Gasgerätewartungsunternehmen nach G676
Erfahrung
Mehr als 32 Jahre in der Oberflächentechnik – in Person des Geschäftsführers
Regelwerke
  • DIN EN 60204-1
  • DIN EN 525
  • BetrSichV §§ 15/16
  • DGUV 3
  • DGUV 209-046
Einsatzgebiet
Sachsen-Anhalt, Mitteldeutschland und bundesweit
Zwei Lackierstände mit Filterwänden, beschildert mit ELSTEC
Abb. 1 — Zwei Lackierstände mit Filterwänden, beschildert mit ELSTEC

Leistungen

02 · Inhaltsverzeichnis
  1. 2.1 Elektro-Installation Norm- und fachgerechte Installation DIN EN 60204-1
  2. 2.2 Automatisierung Optimierung SPS-Schaltschränke, Frequenzumrichter, Wärmerückgewinnung, LED-Beleuchtung SPS · FU · Visualisierung
  3. 2.3 Umrüstung Modernisierung Wir bieten Ihnen eine maßgerechte Lösung Exposé als PDF
  4. 2.4 Prüfung Wartung Kundenservice zu bezahlbaren Preisen BetrSichV §§ 15/16 · DGUV 3
  5. 2.5 Gasflächenbrenner Ihre Spezialisten bei Gasdirektbeheizungen DVGW G676 · DIN EN 525
  6. 2.6 Technischer Kundendienst Bei Bedarf reagieren wir schnell und flexibel auch außerhalb der Geschäftszeiten

03 · Prüffristen

Feste Prüffristen für Ihre Lackieranlage.

Die Pflichten des Unternehmers regelt die Betriebssicherheitsverordnung. Für alle diese Prüfungen sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

§ 16 Anh. 2 Abschn. 3 Nr. 5.3
jährlich
§ 16 Anh. 2 Abschn. 3 Nr. 5.2
alle 3 Jahre
§ 15 BetrSichV
nach Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 3
auf Wunsch
Büro anrufen Störung