01 · Leistungen · 04 / 07
Prüfung & Wartung
Die Pflichten des Unternehmers sind in der letztmalig 2015 angepassten Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Neben der Prüfung des „normalen Arbeitsmittels“ Lackieranlage nach § 15 der BetrSV - resultierend aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung - ergeben sich aber auch feste Prüffristen nach § 16 der BetrSV.
Das heißt, wir führen Prüfungen nach §16 Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.3 BetrSichV (jährlich auszuführen) und Prüfungen nach §16 Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.2 BetrSichV (aller 3 Jahre auszuführen) durch.
Für alle diese Prüfungen sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner.
Zusätzlich prüfen wir auf Wunsch Ihre Anlage oder elektr. Maschine nach DGUV 3.
Information zu Ihren Prüfpflichten finden Sie auch in der DGUV 209-046 „Betreiben von Lackierräumen“ der Berufsgenossenschaft.
- Regelwerke
- Protokolle
- Prüfprotokoll nach § 15 und Messprotokoll „Nachweis technische Lüftung“
- Wartung
- Anlagensteuerung · Lüftungstechnik · Wärmeerzeugung/Brenner
)
Messungen
folgende Messungen können durchgeführt und ggf. dokumentiert werden:
Luftmengenmessungen
Sinkgeschwindigkeitsmessungen
Temperaturmessungen – auch Ofenkurven bis 250 °C
Vibrationsmessungen
Wärmebildmessungen
Netzanalyse und Verbrauchsmessungen
alle relevanten Elektromessungen nach DGUV 3
Messungen an Gasflächenbrennern nach EN 525
Wartungen
Um den funktionierenden Zustand zu sichern und langfristig gewährleisten zu können, führen wir Anlagenwartungen in der Gesamtheit aus, d. h. der
Anlagensteuerung
Lüftungstechnik
Wärmeerzeugung/Brenner
Eine Wartung/vorbeugende Instandhaltung gewährleistet gute Ergebnisse und verhindert ungewollte Anlagenausfälle.
Ausgeführte Arbeiten
02 · Abb. 4–703 · Zum Mitnehmen
Protokoll Dichtheitsprüfung (Muster) PDF-Datei · öffnet in neuem Fenster